Kosten
Private Krankenversicherung
Psychotherapeutische Behandlungen durch approbierte psychologische Psychotherapeuten werden in aller Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten Versicherung über die Übernahme der Kosten. Die Anzahl der bewilligten Stunden und auch die Höhe der Kostenerstattung unterscheidet sich je nach privater Krankenversicherung und Ihrem individuellen Versicherungsvertrags.
Beihilfe
Die Kosten für die psychotherapeutischen Leistungen sind beihilfefähig und werden zumindest anteilsmäßig übernommen. Der restliche Teil wird von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet.
Kostenerstattung
In Ausnahmefällen können die Kosten für die psychotherapeutischen Leistungen in meiner Privatpraxis von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Kostenerstattung gem. § 13 Abs. 3 SGB V ist ein Auffangverfahren für gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen, wenn bei zur Krankenkassenbehandlung zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kein Therapieplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall ist vorgesehen, dass Patient*innen eine approbierte private Psychotherapeutin aufzusuchen können und die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden.
Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), oft aber auch gemäß dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragspsychotherapeutische Leistungen (EBM).
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter der Krankenkasse, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können.
Dem Antrag sollten Sie folgende Belege beifügen:
- Bescheinigung (PTV 11) aus der psychotherapeutischen Sprechstunde mit der Empfehlung auf zeitnahe Psychotherapie mit Vermerk auf Dringlichkeit
- Einen schriftlichen Nachweis, dass bislang kein Therapieplatz bei zur Krankenkassenbehandlung zugelassenen Psychotherapeutinnen für Sie verfügbar war.
- Falls Sie in psychiatrischer Behandlung sind können Sie eine weitere Dringlichkeitsbescheinigung der behandelnden Ärztin dem Antrag hinzufügen.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragserstellung und begründe zusätzlich zu den genannten Belegen aus meiner Sicht den Antrag.
Selbstzahler
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu zahlen. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).